Ende der Fünf-Quadratmeter-Regel in der Gastronomie.

Seit dem 28. Mai 2020 gilt die „Fünf-Quadratmeter-Regel“ in der hessischen Gastronomie nicht mehr...

In Hessen wurden die Corona-Regeln für Gaststätten erneut angepasst. Für die Gastronomie gibt es weitere Lockerungen: Die Vorschrift, laut der pro Gast fünf Quadratmeter Fläche zu berechnen sind, ist gestrichen. Nach wie vor gilt aber auch hier die übliche und in vielen Bereichen anzuwendende Abstandsregel von 1,5 Meter von Mensch zu Mensch. Bei Menschen aus nur zwei verschiedenen Hausständen gilt der Abstand als verzichtbar.


Corona-Regeln für Gaststätten wurden am 15. August erneut angepasst: In Gaststätten haben Gäste beim Betreten und Verlassen der Lokalität, in den Gängen und beim Aufsuchen von Gemeinschaftseinrichtungen, wie z.B. WC, wieder eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

KREIS GROSS-GERAU – Sperrstunde in Gaststätten um 23 Uhr, kein Verkauf von Alkohol von 23 bis 6 Uhr, maximal zehn Personen bei Treffen in der Öffentlichkeit und bei privaten Feiern: Mit einem Bündel von Maßnahmen reagiert der Kreis Groß-Gerau auf die anhaltend hohe Zahl an Corona-Infektionen. Der Verwaltungsstab des Kreises hat am Freitag (16.10.2020) neue Allgemeinverfügungen erlassen.


Weiterhin gilt:

  1. Es soll eine vorherige Reservierung der Plätze erfolgen.

  2. Hygieneregeln müssen beachtet werden und der Abstand von 1,5 Metern muss gewährleistet sein.

  3. Küchen- und Servicepersonal müssen Mund- und Nasenschutz tragen, auch Gäste wieder beim betreten und verlassen der Gaststätte. Eine Unterscheidung zwischen Restaurantbetrieb drinnen oder draußen gibt es nicht.

  4. Zudem müssen Gäste ihre Kontaktdaten hinterlassen, um im Fall einer bekannt gewordenen Corona-Infektion erreichbar zu sein.

Wir möchten darum bitten, dass sich jeder Gast weiter an die Abstandsregeln hält, um sich selbst und andere vor einer Ansteckung zu schützen.


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